vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 233

SozialversicherungARD 4736/12/96 Heft 4736 v. 10.4.1996

(ASVG § 233) Ein neuer Stichtag wird ausgelöst, wenn die Voraussetzungen für einen Pensionsanspruch zufolge einer Gesetzesänderung während des gerichtlichen Verfahrens vor dem Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz eintreten; die Anspruchsvoraussetzungen sind nach diesem neuen Stichtag zu prüfen. OLG Wien 33 Rs 105/94 v. 19.10.1994. (ZAS Jud. 1/1996)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte