Aus dem Entwurf einer Evaluierungsverordnung BMAS 66.501/16-3/95 v. .. (siehe schon ARD 4660/7/95 und 4733/96 ff.)
Den Volltext dieses Entwurfs finden Sie im Internet unter www.ard.co.at/ard/ im Themenbereich "Arbeitsrecht".
1. Jene Person, die die Evaluierung durchführen soll (siehe ARD 4735/2/96), hat ein Programm für die Evaluierung zu erstellen und dem Arbeitgeber vorzulegen. Sollen mehrere Personen die Evaluierung durchführen, ist das Programm von der mit der Koordination betrauten Person zu erstellen.