Im Budgetausschuß wurden hinsichtlich der Änderung des ASVG (siehe schon ARD 4725/6 und 4733/10/96) folgende Anpassungen vorgenommen:
1. Versicherungspflicht von "Werkverträgen"
Ausdrücklich ausgenommen von der Versicherungspflicht nach § 4 Abs. 3 Z. 12 und § 4 Abs. 4 ASVG sollen gemäß § 5 Abs. 1 ASVG sein: