Aus dem Entwurf einer Evaluierungsverordnung BMAS 66.501/16-3/95 v. .. (siehe schon ARD 4660/7/95 und ARD 4733/9/96 ff.)
Den Volltext des Verordnungsentwurfes finden Sie im Internet unter www.ard.co.at/ard/ in der Rubrik "Arbeitsrecht".
1. Der Arbeitgeber hat eine geeignete Person mit der Evaluierung zu beauftragen.