(AuslBG § 18 Abs. 3) Auch ein Lagergebäude für einen Import- und Exporthandelsbetrieb dient der Erfüllung des Betriebszwecks und ist daher eine Anlage im Sinne des § 18 Abs. 3 AuslBG idF vor dem Antimißbrauchsgesetz, BGBl. Nr. 895/1995. Auch bei Teillieferung von Teilen von Anlagen/Maschinen (hier: Dachstuhlkonstruktion aus vorgefertigten Stahlbauteilen) ist die für "Montagearbeiten" typische Fertigungstechnik gegeben. VwGH 95/09/0096 und VwGH 95/09/0098 v. 21.09.1995. (Bescheide aufgehoben)