(EStG § 1, § 22, § 23, DBA-BRD, DBA-USA) Dem Begriff "künstlerische Tätigkeit" in Doppelbesteuerungsabkommen kommt die gleiche Bedeutung zu wie dem innerstaatlichen steuerrechtlichen Begriffsinhalt. Ist eine Musikgruppe mit Betriebsstätte in Österreich mit ihren Auftritten in der BRD und den USA demgemäß nicht künstlerisch, sondern gewerblich tätig, sind die daraus erzielten gewerblichen Einkünfte in Österreich zu besteuern.