(ABGB § 1330 Abs. 2, StGG Art. 17 a, Art. 13 Abs. 1) Die Kunstkritik ist in aller Regel nicht Kunst. Ein Theaterkritiker darf sich grundsätzlich auch scharfer und "übersteigerter" Ausdrücke, polemischer und überspitzter Kritik bedienen, darf aber den kritisierten Künstler weder beschimpfen noch in der Wertschätzung des angesprochenen Publikums unnötig durch Beleidigungen herabsetzen. Was noch zulässige Theaterkritik ist, muß jeweils auf Grund der konkreten Fakten des Einzelfalls beurteilt werden. OGH 6 Ob 20/95 v. 18.05.1995.