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Bürgschaft für Verein

Lohnsteuer und AbgabenARD 4733/19/96 Heft 4733 v. 29.3.1996

(EStG § 34) Die Inanspruchnahme aus der Übernahme einer Bürgschaft für einen Verein durch dessen Funktionär stellt insbesondere dann, wenn sie seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse übersteigt, keine außergewöhnliche Belastung dar.

VwGH 92/15/0214 v. 27.09.1995

Außergewöhnliche Belastungen sind nur abzugsfähig, wenn sie zwangsläufig erwachsen. Dies ist nach § 34 Abs. 3 EStG 1972 der Fall, wenn sich der Steuerpflichtige der Belastung aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.

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