(EStG § 47) Als Schilehrer beschäftigte Teilzeitgesellschafter mit bloßem Unternehmerrisiko bei Dienstverhinderung sind lohnsteuerpflichtig.
Rechnungshofbericht 1994 450-Pr/8/96, herausgegeben im ..
Schischulen in Tirol beschäftigen häufig Schilehrer als Teilzeitgesellschafter. Mit Ausnahme des Unternehmerrisikos - Tage ohne Arbeit werden nicht bezahlt - liegen alle Merkmale eines Dienstverhältnisses vor.