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Lohnsteuerpflicht von Teilzeitgesellschaftern

Lohnsteuer und AbgabenARD 4732/22/96 Heft 4732 v. 26.3.1996

(EStG § 47) Als Schilehrer beschäftigte Teilzeitgesellschafter mit bloßem Unternehmerrisiko bei Dienstverhinderung sind lohnsteuerpflichtig.

Rechnungshofbericht 1994 450-Pr/8/96, herausgegeben im ..

Schischulen in Tirol beschäftigen häufig Schilehrer als Teilzeitgesellschafter. Mit Ausnahme des Unternehmerrisikos - Tage ohne Arbeit werden nicht bezahlt - liegen alle Merkmale eines Dienstverhältnisses vor.

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