vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beitragshaftung von GesnbR-Gesellschaftern

SozialversicherungARD 4731/18/96 Heft 4731 v. 22.3.1996

(ASVG § 35, § 67 Abs 1) Tritt eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesnbR) als Dienstgeber auf, ist jeder Gesellschafter als Solidarschuldner, ungeachtet von internen Enthaftungserklärungen, bei Abtretung von Gesellschaftsanteilen für Beitragsschulden aus Zeiten haftbar, in denen er Gesellschafter gewesen ist.

VwGH 94/08/0074 v. 18.11.1995

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte