(UrlG § 9, DO.A § 60 Abs. 2) § 60 Abs. 2 DO.A kann nicht entnommen werden, daß die Kollektivvertragspartner über die Vermeidung von Doppelbezügen hinaus auch eine Verringerung der Urlaubsentschädigung im Falle des gleichzeitigen Bezugs einer Pensionsleistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung durch Anrechnung auf diese vereinbaren wollten. OLG Wien 10 Ra 126/95 v. 29.01.1996 in Bestätigung von ASG Wien 30 Cga 39/95 i v. 29. 6. 1995 = ARD 4696/15/95, Revision zulässig.