(UStG § 2, BAO § 21) Trägt der Geschäftsführer einer GmbH, die ihn beauftragt hat, als Handelsvertreter tätig zu sein, das Unternehmerrisiko als Handelsvertreter selbst, sind ihm auch die Einkünfte als Handelsvertreter zuzurechnen.
VwGH 95/13/0176 v. 18.10.1995