(AlVG § 26 Abs. 4) Eine Mutter, die im Gastgewerbebetrieb ihres Ehemannes, ohne in einem Dienstverhältnis zu stehen, tätig wird, hat auch dann keinen Anspruch auf Karenzurlaubsgeld, wenn diese familienhafte Mitarbeit bloß in geringfügigem Ausmaß erfolgt.
VwGH 95/08/0172 v. 14.11.1995