(AngG § 27 Z. 4) Die weisungswidrige leihweise Überlassung von zwei Mikrophonen und zwei Kabeln aus dem Lagerbestand des Arbeitgebers an dessen langjährigen Kunden muß kein die Entlassung rechtfertigendes weisungswidriges Verhalten darstellen. OGH 9 Ob A 64/95 v. 28.06.1995.