(AngG § 26 Z. 2, ABGB § 879) Die Erhöhung des Benützungsentgelts für die Alleinbenützung einer Dienstwohnung, die von vornherein für zwei Personen vorgesehen war und hinsichtlich deren keine Zusage für eine Alleinbenützung bestand, ist weder willkürlich noch sittenwidrig und stellt keinen Austrittsgrund dar. OGH 9 Ob A 138/95 v. 13.09.1995.