(ABGB § 879) Bei Aneinanderreihung mehrerer befristeter Dienstverhältnisse mit einem Hausbesorger liegt bereits durch den Abschluß des zweiten befristeten Dienstverhältnisses ein verpönter Kettendienstvertrag vor. ASG Wien 4 Cga 149/95 z v. 27.09.1995, rk.