(AlVG § 12 Abs. 4) Wenn jemand neben seinem Musikstudium immer nur kurzfristig und saisonbedingt einer Tätigkeit als Musiker nachgeht, außerhalb der Saison aber seiner Tätigkeit als Musiker in Form von Musikproben nachkommen muß, läßt eine solche Parallelität von Studium und Beschäftigung eher auf eine fehlende Vermittelbarkeit schließen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Zeiten der Nichtbeschäftigung als Musiker ausschließt. VwGH 94/08/0033 v. 05.09.1995. (Beschwerde abgewiesen)