(EStG § 16 Abs. 2, BAO § 240, ABGB § 1295) Ein Arbeitnehmer, der einen lohnversteuerten Überbezug an den Arbeitgeber zurückzuzahlen hat, den er sich als Lohnverrechner eigenmächtig angewiesen hat, ist verpflichtet, auch die auf den Überbezug entfallende Lohnsteuer an den Arbeitgeber zu erstatten.
OLG Wien 9 Ra 117/95 v. 24.11.1995, Revision unzulässig