Konsum: Steuerfreier Sanierungsgewinn auch für Kapitalanleger? Artikel von Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt. Die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne bei Kapitalanlegern ist regelmäßig ausgeschlossen; es gehört nämlich zum Charakteristikum des Kapitalanlegers, daß er über genügend anderes Vermögen und Einkommen verfügt. Der Gewinn aus der Sanierung des Konsums kann daher bei den Kapitalanlegern nicht steuerfrei bleiben. (RdW 1996/79, Heft 2)