(GlbG § 2 a Abs. 8) Außerbetriebliche, geschlechtsspezifische Kündigungsmotive und Anspruch auf beruflichen Aufstieg. Besprechung von Dr. Barbara Trost, Linz, zur Entscheidung OGH 8 Ob A 271/94 v. 30.06.1994 = ARD 4590/21/94; die Autorin vertritt im Gegensatz zum OGH die Meinung, daß es keinen Grund für die Annahme gibt, daß außerbetriebliche geschlechtsspezifische Aktivitäten grundsätzlich vom Motivschutztatbestand "Kündigung wegen des Geschlechts" nicht erfaßt sein sollten. (ZAS 1996/13, Heft 1)