(Stmk. TourismusG § 1 Z. 5) Ob ein Rechtsanwalt in der Steiermark tourismusabgabepflichtig ist, hängt davon ab, ob jene Umstände, denen zufolge die Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Regel aus dem Tourismus Nutzen zieht, auch auf die Rechtsanwaltstätigkeit eines bestimmten Rechtsanwalts zutreffen, oder ob er aus dem Tourismus in der Steiermark tatsächlich überhaupt keinen Nutzen zieht.
VwGH 95/04/0121 v. 26.09.1995