vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ErbStG § 20 Abs. 4

Lohnsteuer und AbgabenARD 4726/28/96 Heft 4726 v. 5.3.1996

(ErbStG § 20 Abs. 4) Noch nicht entstandene Steuerschulden können bei der Berechnung des Nachlaßvermögens nicht als Nachlaßschulden berücksichtigt werden. Abgesehen davon, daß Erbschaftssteuer und Einkommensteuer grundsätzlich nebeneinander bestehen, ist dabei überdies zu bedenken, daß der Umfang der die Zeiträume nach dem Todestag betreffenden Einkommensteuer ausschließlich von den nach dem Todestag des Erblassers entstandenen, in der Person des Erben gelegenen Umständen bestimmt wird. VwGH 94/16/0034 v. 30.08.1995. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte