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Trinkgeldpauschale für das Hotel- und Gastgewerbe in der Steiermark ab 1. 3. 1996

SozialversicherungARD 4726/21/96 Heft 4726 v. 5.3.1996

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse verlautbart gemäß § 44 Abs. 3 ASVG:

Geltungsbereich

§ 1. (1) Diese Verlautbarung gilt für Dienstnehmer, die

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