Der Entwurf einer Novelle zum AlVG, die im wesentlichen mit 1. Mai 1996 in Kraft treten soll, deren Gesetzwerdung aber abzuwarten bleibt, sieht unter anderen folgende arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auf dem Gebiet des Arbeitslosen- und Karenzurlaubsgeldes sowie der Notstandshilfe vor:
1. Arbeitslosengeld