(ABGB § 1155) Wird ein Provisionsangestellter gekündigt und verzichtet der Arbeitgeber auf dessen Arbeitsleistung während der Kündigungsfrist, gebührt ihm neben einem eventuellen Fixum der durchschnittliche Provisionsverdienst der letzten 12 Monate bis zum Ende der Kündigungsfrist. ASG Wien 11 Cga 212/94 i v. 08.09.1995, rk.