vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG § 24 Abs. 4

Lohnsteuer und AbgabenARD 4725/18/96 Heft 4725 v. 1.3.1996

(EStG § 24 Abs. 4) Wurde bei negativem Wert des Betriebsvermögens nur das sogenannte Grunderwerbsteuer-Äquivalent (§ 8 Abs. 4 ErbStG) vorgeschrieben und bleiben bei Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung des im Erbweg erworbenen Mitunternehmeranteils stille Reserven, die auf den nackten Grund und Boden entfallen, gemäß § 4 Abs. 1 EStG außer Ansatz, ist eine Anrechnung gemäß § 24 Abs. 4 EStG mangels Doppelbelastung mit Erbschafts- und Einkommensteuer insoweit ausgeschlossen. Sie kommt nur in Höhe jenes Betrages in Betracht, um den der auf das Gebäude entfallende Anteil des Einheitswerts (§ 19 Abs. 2 ErbStG) des Betriebsgrundstücks über dessen Buchwert liegt. FLD f. Tirol v. 31.10.1995. (SWK 1/1996)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte