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Leistungsentzug bei Verweigerung der Nachuntersuchung

SozialversicherungARD 4725/13/96 Heft 4725 v. 1.3.1996

(ASVG § 99 Abs. 2, ZustG § 21) Wird einem Leistungsbezieher der Hinweis auf Leistungsentzug bei Weigerung, sich einer Nachuntersuchung zu unterziehen, nicht zu eigenen Handen zugestellt, ist der Entzug der Leistung rechtswidrig.

OGH 10 Ob S 286/94 v. 14.03.1995

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