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BAO § 71

BetriebswichtigesARD 4724/42/96 Heft 4724 v. 27.2.1996

(BAO § 71) Das Unterbleiben einer beantragten Delegierung ist nur dann als Verfahrensmangel zu berücksichtigen, wenn dieser Mangel von Relevanz ist. VwGH 95/16/0002 v. 26.07.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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