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EStG § 34

Lohnsteuer und AbgabenARD 4723/38/96 Heft 4723 v. 23.2.1996

(EStG § 34) Werden außergewöhnliche Belastungen mit Krediten finanziert, sind erst die Rückzahlungen dieser Fremdmittel als außergewöhnliche Belastung abzuziehen.

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