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AuslBG § 2 Abs. 3 lit. c, § 28

ArbeitsrechtARD 4723/27/96 Heft 4723 v. 23.2.1996

(AuslBG § 2 Abs. 3 lit. c, § 28) Bei Überlassung und Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft ohne Beschäftigungsbewilligung sind sowohl der Beschäftiger als auch der Überlasser nach dem AuslBG strafbar. VwGH 94/09/0261 v. 24.02.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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