vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entziehung einer vorläufigen Rente

SozialversicherungARD 4722/25/96 Heft 4722 v. 20.2.1996

(ASVG § 183, § 209, § 99) Der Entzug einer vorläufigen Rente innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Feststellung mit der ausdrücklichen Begründung, daß eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in rentenbegründendem Ausmaß nicht mehr vorliege, kann, weil es sich ganz offenkundig um eine dauernde Maßnahme handelt, nach den Denkgesetzen nicht anders behandelt werden als die Feststellung einer Dauerrente, sozusagen als Feststellung einer Dauerrente mit dem Wert Null.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte