vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abfertigungsbemessung bei echter Nettolohnvereinbarung

ArbeitsrechtARD 4720/13/96 Heft 4720 v. 13.2.1996

(AngG § 40, § 23 Abs. 1) § 23 Abs. 1 AngG stellt auch bei einer echten Nettolohnvereinbarung bei dem "gebührenden Entgelt" auf den dem Arbeitnehmer tatsächlich verschafften Vorteil ab. Dieser ist daher unter Berücksichtigung der lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, weshalb auf das jeweilige Bruttoentgelt abzustellen ist. Eine davon abweichende Vereinbarung ist nicht zulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte