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BAG § 18 Abs. 1

ArbeitsrechtARD 4719/13/96 Heft 4719 v. 9.2.1996

(BAG § 18 Abs. 1) Während der gesetzlichen Behaltezeit eines Lehrlings kann das (befristete oder unbefristete) Dienstverhältnis rechtswirksam jederzeit durch einvernehmliche Auflösung beendet werden. LG Salzburg 20 Cga 76, 77/94 v. 18.10.1994. (ZAS Jud. 6/1995)

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