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Förderungsmöglichkeiten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

BetriebswichtigesARD 4718/37/96 Heft 4718 v. 6.2.1996

Behinderteneinstellungsbeihilfen

Einstellungsbeihilfe kann bei Neubegründung eines Dienstverhältnisses mit einer/m begünstigten Behinderten in Anspruch genommen werden, wenn diese/r vorher mindestens sechs Monate arbeitslos war. Schulungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice oder anderer Rehabilitationsträger werden auf diesen Zeitraum angerechnet.

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