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Festsetzung eines Trinkgeldpauschales

SozialversicherungARD 4718/31/96 Heft 4718 v. 6.2.1996

Festsetzung eines Trinkgeldpauschales für Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure gemäß § 44 Abs. 3 ASVG ab 1. 1. 1996 für Wien in gleicher Höhe wie für Salzburg, Kärnten und Tirol (siehe ARD 4705/23/95). Amtl. Verlautbarung Nr. 3/1996. (SoSi 1996/62, Heft 1)

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