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Einstweilige Verfügung gegen Einführung von Zeiterfassungssystemen

ArbeitsrechtARD 4718/22/96 Heft 4718 v. 6.2.1996

(ArbVG § 96 a, EO § 381) Der Anspruch auf Unterlassung von Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren, kann grundsätzlich durch Erwirkung einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.

OLG Wien 9 Ra 123/95 v. 20.10.1995, Revision zulässig

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