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BAO § 20

BetriebswichtigesARD 4718/14/96 Heft 4718 v. 6.2.1996

(BAO § 20) Bei einer Ermessensentscheidung hinsichtlich der Inanspruchnahme eines Haftungspflichtigen anstelle des Hauptschuldners sind nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgaben-(Haftungs-)schuld, sondern auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen in Betracht zu ziehen. VwGH 94/16/0169, AW 94/16/0029 v. 04.11.1994. (Beschwerde abgewiesen)

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