BMF 07 0101/16-IV/7/95 v. 07.12.1995
Die Tochter eines Steuerpflichtigen studiert in Frankreich "angewandte Fremdsprachen mit Informatik und dem Fachgebiet Tourismus". Innerhalb des Einzugsbereichs könnte Informatik nicht in Zusammenhang mit Sprachen studiert werden; auch das Fachgebiet Tourismus könnte nur in Lehrgängen belegt werden.