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Entsprechende Ausbildungsmöglichkeit im Einzugs-bereich des Wohnortes

Lohnsteuer und AbgabenARD 4714/47/96 Heft 4714 v. 23.1.1996

BMF 07 0101/16-IV/7/95 v. 07.12.1995

Die Tochter eines Steuerpflichtigen studiert in Frankreich "angewandte Fremdsprachen mit Informatik und dem Fachgebiet Tourismus". Innerhalb des Einzugsbereichs könnte Informatik nicht in Zusammenhang mit Sprachen studiert werden; auch das Fachgebiet Tourismus könnte nur in Lehrgängen belegt werden.

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