(Wr. SHG § 10) Wird von einem Mietzinsbeihilfeempfänger ein Kfz unter dem Eurotaxwert veräußert, so daß der Veräußerungserlös gerade die Grenze des mietzinsbeihilfeschädlichen Vermögens erreicht, ist das Sozialamt verpflichtet zu prüfen, ob der tatsächliche Wert des (noch vorhandenen) Fahrzeuges durch vorhandene Schäden nicht unter dem Eurotaxwert gelegen ist. VwGH 94/08/0097 v. 26.09.1995. (Bescheid aufgehoben)