(Wr. SHG § 9) Ein Sozialhilfeanspruch kann auch dann gegeben sein, wenn nach der Lebensplanung von Ehepartnern der Ehepartner des Hilfsbedürftigen seinen Beitrag zum Unterhalt ausschließlich durch die Haushaltsführung und die Betreuung eines auch über zwei Jahre alten Kindes leistet.
VwGH 95/08/0168, 0169, 0171 v. 26.09.1995