(AuslBG § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 2) Ein Arbeitgeber, dem seine ausländischen Arbeitskräfte von einem Personalbereitstellungsunternehmen überlassen werden, kann sich bei deren (verbotener) Beschäftigung nicht auf die Unkenntnis der Gesetzeslage berufen bzw. liegt sein Verschulden in der Unterlassung von Nachforschungen über die Rechtslage. VwGH 94/09/0102 v. 27. 7. 1994. (Beschwerde abgewiesen)