(ArbVG § 118) In einem größeren Unternehmen (mehrere hundert Beschäftigte) ist die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung mit einer Dauer von fünf Arbeitstagen über Suchtkrankheiten am Arbeitsplatz für ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Landesarbeitsgericht Düsseldorf/BRD 4 TaBV 38/95 v. 09.08.1995, rk. (Betriebs-Berater 1995/2531, Heft 49)