(ErbStG § 20 Abs. 4, EStG § 34) Begräbniskosten gehören zu den Nachlaßverbindlichkeiten, werden vom Gesetz (§ 549 ABGB) also so behandelt, als wären sie vom Erblasser selbst zu tragen. Die Frage, ob in einem konkreten Fall die Begräbniskosten dem Ortsgebrauch und dem Stand und Vermögen des Verstorbenen angemessen sind, berührt keine erhebliche Rechtsfrage. OGH 7 Ob 1684/95 v. 18.10.1995.