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EStG § 45

Lohnsteuer und AbgabenARD 4713/40/96 Heft 4713 v. 19.1.1996

(EStG § 45) Bezieher von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles müssen im Interesse der Rechtssicherheit, die der Gleichbehandlung vorgeht, bei Verlusten im Jahr der Anschaffung, Fertigstellung oder Aufnahme der Nutzung eine Ungleichbehandlung bei Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Lohnsteuerabzügen insoweit hinnehmen, als die Lohnsteuerabzugsbeträge zum Nachteil des Steuerpflichtigen nicht mit der tatsächlich anfallenden Einkommensteuer übereinstimmen, während Beziehern anderer Einkünfte sofort ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Finanzgericht Hessen/BRD 2 K 2675/95 v. 04.09.1995, rk. (Betriebs-Berater 1995/2626, Heft 51/52)

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