BMF 07 0101/16-IV/7/95 v. 07.12.1995
Die Ehefrau des Antragstellers lebt infolge Krankheit in einem Pflegeheim. Steht der Alleinverdienerabsetzbetrag zu?
(EStG 1988 § 33 Abs. 4 Z. 1) Auch wenn ein Ehepartner nicht nur vorübergehend infolge einer Krankheit oder einer Behinderung in einem Pflegeheim untergebracht ist, steht der Alleinverdienerabsetzbetrag unter den allgemeinen Voraussetzungen zu, weil nicht davon ausgegangen werden kann, daß die Ehepartner dauernd getrennt leben. Vielmehr liegt diesfalls nur eine räumliche Trennung infolge Krankheit vor, wirtschaftlich gesehen bleibt der gemeinsame Haushalt bestehen. Der Alleinverdienerabsetzbetrag ist daher weiter zu gewähren.