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ArbVG § 97 Abs. 1 Z. 2 und 13

Lohnsteuer und AbgabenARD 4713/11/96 Heft 4713 v. 19.1.1996

(ArbVG § 97 Abs. 1 Z. 2 und 13) Die Veränderung des Umfangs der Arbeitspflicht (Arbeitszeitverkürzung) kann durch Betriebsvereinbarung nur auf einen von vornherein beschränkten Zeitraum vorgenommen werden. OLG Wien 9 Ra 107/95 v. 18.10.1995.

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