(AngG § 26 Z. 3, § 27) Weigert sich ein Gastwirt, künftig für den Schutz von Kellnerinnen zu sorgen, die bei ihrer Arbeit von Gästen bedroht und mißhandelt worden sind, und bedeutet er ihnen, daß "sie sich schleichen" sollen, hat er damit eine ungerechtfertigte Entlassung ausgesprochen. ASG Wien 27 Cga 119/94 f, 27 Cga 120/94 b v. 20.06.1995, rk.