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Nebengeschäft von Arbeitern

ArbeitsrechtARD 4712/25/96 Heft 4712 v. 16.1.1996

(GewO § 82 lit. e) Unter den Begriff des dem Gewerbe des Arbeitgebers abträglichen Nebengeschäfts sollen nicht gelegentliche Nebenbeschäftigungen eines Kfz-Mechanikers (Facharbeiters) fallen .

OGH 8 Ob A 293/95 v. 14.09.1995

in Abänderung von OLG Wien 31 Ra 187/94 v. 31. 3. 1995 = ARD 4696/7/95

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