BMF 07 0101/16-IV/7/95 v. 07.12.1995
Beamte der Autobahngendarmerie fahren täglich von ihrer Verkehrsabteilungsaußenstelle bezirksüberschreitende Patrouillen auf denselben Strecken. Können für diese Patrouillenfahrten Tagesgelder als Werbungskosten berücksichtigt werden?