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BAO § 14

Lohnsteuer und AbgabenARD 4710/23/96 Heft 4710 v. 9.1.1996

(BAO § 14) Der Umstand, daß die Übernahme eines Fuhrparks eines Transportunternehmens nicht mit einem einzigen, sondern vielmehr im Zuge mehrerer aufeinanderfolgender Rechtsgeschäfte erfolgt ist, steht der Annahme einer Übereignung im Sinne des § 14 BAO nicht entgegen. VwGH 93/13/0088 v. 20.06.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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