(BAO § 14) Der Umstand, daß die Übernahme eines Fuhrparks eines Transportunternehmens nicht mit einem einzigen, sondern vielmehr im Zuge mehrerer aufeinanderfolgender Rechtsgeschäfte erfolgt ist, steht der Annahme einer Übereignung im Sinne des § 14 BAO nicht entgegen. VwGH 93/13/0088 v. 20.06.1995. (Beschwerde abgewiesen)